5. Novelle der Verpackungsverordnung
Änderung ab 01.01.2009 - Wichtige Information für unsere Kunden!
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 05.04.2008 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung [ PDF-Download ] in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass Hersteller und Vertreiber welche mit Ware befüllte Service- bzw. Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen (Erstinverkehrbringer), sich an einem dualen System beteiligen bzw. ab dem 01.01.2009 Lizenzentgelte abführen müssen. Eine Auszeichnung mit dem Grünen Punkt ist nicht mehr erforderlich, jedoch kann diese Markennutzung dem Endverbraucher signalisieren, dass die Vorgaben der Verpackungsverordnung erfüllt sind.
Als Erstinverkehrbringer haben Sie folgende Optionen:
- Sie lizenzieren Ihre Service- bzw. Verkaufsverpackungen selbst und erbringen die erforderliche Vollständigkeitserklärung gegenüber dem Gesetzgeber
- Sie sind lt. Gesetz berechtigt, als Erstinverkehrbringer eine Vorstufe (Hersteller oder Händler) zu beauftragen, die von Ihm gelieferten Serviceverpackungen über ein entsprechendes duales System für Sie zu lizenzieren. In diesem Fall würden wir diese Dienstleistung für Sie ausführen und an Sie berechnen.
Weber Packaging kann die Lizenzierung für Sie übernehmen
Seit Einführung des Grünen Punktes haben wir für viele Kunden diese Aufgaben übernommen und die entsprechenden Gebühren zu Selbstkosten an die Kunden berechnet und an das Duale System abgeführt.
Download Antragsformular [ PDF-Datei ]
Dies ist für Sie der einfachste Weg – wir kümmern uns für Sie darum und nehmen Ihnen diesen Aufwand ab. Die entsprechenden Kosten werden von uns derzeit pro Stück ermittelt und auf den Rechnungen für Sie separat pro Artikel ausgewiesen.
Damit wir die Übertragung der Abwicklung an uns ausführen können, füllen Sie bitte die entsprechende Erklärung aus und senden uns diese umgehend zurück. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie die Lizenzierung selbst vornehmen werden.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema rufen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter !