Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle von und mit uns, der WEBER Packaging GmbH, eingegangenen Rechtsgeschäfte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den vorgenannten Bedingungen abweichen, sind für uns selbst dann unverbindlich, wenn vom Auftraggeber darauf Bezug genommen wird und wir diesen als WEBER Packaging GmbH nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir, die WEBER Packaging GmbH, nicht innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang widersprechen oder der Auftrag von uns bestätigt oder geliefert wird.
Die Auftragsbestätigung erfolgt hinsichtlich Mängel, Liefertermin und Preis vorbehaltlich ungestörter Produktionsmöglichkeiten, ausreichender Rohstoff- und Energieversorgung und im wesentlichen gleichbleibender Rohstoff- und Produktionskosten.

 

3. Preisstellung

Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preise. Im Falle einer Preiserhöhung zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung hat der Käufer das Recht, unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Die angebotenen Preise sind Nettopreise und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so erfolgt die Fakturierung ‘Brutto für Netto’-Gewicht. Die genannten Preise gelten, soweit nicht angegeben, ohne Entsorgungskosten.

 

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Wahl des Versandweges erfolgt grundsätzlich durch uns, die WEBER Packaging GmbH. Bestimmt der Käufer die Versandart, so geht die eventuelle Mehrfracht gegenüber der billigsten Versandmöglichkeit zu seinen Lasten. Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, Frachtführer oder Selbstabholer – spätestens jedoch mit Verlassen unseres Auslieferungslagers – geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn die Transportkosten von uns getragen werden.

 

5. Lieferungen

Wir, die WEBER Packaging GmbH, sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir sind jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern.
Eine Haftung für die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist wird jedoch nicht übernommen. Sind wir, die WEBER Packaging GmbH, mit einer Lieferung in Verzug, kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von noch nicht erfüllten Teilen des Vertrags zurücktreten. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung mit Rohstoffen bleibt vorbehalten. Für den Verlust oder die Beschädigung von Reinzeichnungen, Klischees und sonstigen Unterlagen, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, haften wir, die WEBER Packaging GmbH, nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber kann – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – nur den Ersatz des reinen Materialwerts beanspruchen.

 

6. Mängelrügen/Gewährleistung

Unsere Leistung gilt als vertragsmäßig erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält. Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen innerhalb der branchenüblichen Toleranzen bzw. geringe Farbabweichungen in den Druckfarben gelten nicht als Mängel und können nicht beanstandet werden. Der Besteller hat die Ware nach Empfang zu prüfen und Mängelrügen bei offensichtlichen und erkennbaren Mängeln innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Tagen ab Versanddatum schriftlich bei uns, der WEBER Packaging GmbH, zu erheben. Reklamationen wegen Beschädigung der Ware werden nur dann berücksichtigt, falls der Besteller vor Abnahme des Gutes dessen Zustand durch den Transporteur sich hat schriftlich bestätigen lassen. Beschädigungen oder Minderungen, die bei der Abnahme äußerlich nicht erkennbar waren, hat der Besteller nach deren Entdeckung – und spätestens innerhalb 6 Tagen nach Versanddatum – uns, der WEBER Packaging GmbH, schriftlich anzuzeigen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss von weitergehenden Ansprüchen aller Art, auf eine Ersatzlieferung oder Minderung unserer Wahl. Beanstandete Ware darf nur mit unserem Einverständnis frei Haus zurückgesandt werden und entbindet nicht der Vertragserfüllung des Käufers.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher – auch zukünftiger – Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer das Eigentum der WEBER Packaging GmbH. Die Ware ist vom Käufer gegen Elementarschäden zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist uns auf Verlangen vorzulegen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, zu bearbeiten oder zu verarbeiten, so lange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Käufer tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns, die WEBER Packaging GmbH, ab. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z. B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Abtretungen, sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen, sind uns, der WEBER Packaging GmbH, vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Vertragsrücktritt.

 

8. Zahlungsbedingungen

Es gelten die von uns, der WEBER Packaging GmbH, auf der Auftragsbestätigung/Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen: innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto oder 30 Tage netto. Bei SEPA-Lastschrift gewähren wir 3 % Skonto, sofern eine ausreichende Deckung gewährleistet ist. Wir werden Sie spätestens 1 Tag vor einer Belastung informieren. Bei Zielüberschreitungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Skontoabzüge, die terminlich oder in der Höhe unberechtigt sind, werden von uns nachbelastet.

 

9. Sonstiges

Kosten für Entwürfe, Zeichnungen und Klischees werden bei der 1. Lieferung berechnet. Sie bleiben in jedem Fall das Eigentum der WEBER Packaging GmbH. Das Urheberrecht der von uns, der WEBER Packaging GmbH, gefertigten Entwürfe u.ä. steht uns zu. Nutzungsrechte können gegen besondere Vergütung übertragen werden. Bei Anbringung von gestellten Firmenzeichen jeglicher Art auf unserer Ware trägt der Käufer die volle Verantwortung, dass fremde Schutzrechte nicht verletzt werden. Regressansprüche Dritter in dieser Sache gehen zu Lasten des Käufers. Bei Gerätedemonstrationen behält wir, die WEBER Packaging GmbH, uns eine Kostenpauschale für Anfahrt, Reinigung etcetera in entsprechender Höhe vor, die wir beim Kauf anrechnen. Der Käufer trägt allein die Verantwortung für die sachgemäße Behandlung, Lagerung und Verwendung unserer Erzeugnisse und für die Einhaltung diesbezüglicher, behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften bzw. Bestimmungen. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir, die WEBER Packaging GmbH, Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist Güglingen (OT Frauenzimmern). Gerichtsstand ist Brackenheim, und zwar auch für Scheckverfahren.

 

11. Unwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit im übrigen davon nicht berührt. Die nichtige Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns findet deutsches Recht Anwendung. Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.