Änderung des Verpackungsgesetzes

Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2022

Neue verpackungsrechtliche Pflichten ab
1. Juli 2022

Wir möchten nochmals auf eine wichtige Änderung des Verpackungsgesetzes hinweisen, welche an vielen Stellen bereits kommuniziert wurde.

Hier müssen Sie in Aktion treten!

Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw. Außerdem bestehen neue Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister.

Diese Registrierung hat nichts mit den bekannten Entsorgungsgebühren zu tun, die wir für den überwiegenden Teil der Kunden als Vorlieferant als Kundenservice mit der Lizenzierung abwickeln.
Daran wird sich auch nichts ändern – diese Serviceleitung erbringen wir auch weiter.

Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Damit alle betroffenen Unternehmen ihren Pflichten rechtzeitig nachkommen können, startete der neue Registrierungsprozess am 5. Mai 2022.

Anbei der entsprechende Link zur Registrierung im Verpackungsregister und der Auszug der Änderung. Eine Video-Anleitung zur Registrierung finden Sie hier.