Aufreger to go Becher

To go Kultur. Foto: © Paul Siewert auf Unsplash, 2019

To go Kultur. Foto: © Paul Siewert auf Unsplash, 2019

Wie das Umweltbundesamt berichtet, habe es bereits im August 2017 das Projektkonsortium bestehend aus dem Institut für Energie und Umweltforschung GmbH (ifeu), dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH, gemeinnützig, der GVM – Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH sowie der Klimaschutz+ Stiftung mit der Bearbeitung des Forschungsvorhabens …

„Untersuchung der ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus- Verzehr und mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs“

… beauftragt.

Zum Ergebnis gelangen Sie mit einem Klick aufs grüne Cover!

Cover: © Umweltbundesamt, 2019

Cover: © Umweltbundesamt, 2019

Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen …

  • das Aufkommen der Einweggetränkebecher für Heißgetränke in Deutschland soweit möglich differenziert nach ihren Anfallstellen erhoben werden

  • eine Einordnung der abfallwirtschaftlichen Relevanz mit Fokus auf Einwegbechersysteme erfolgen

  • die Bewertung hinsichtlich der Wirkungen auf Umwelt und Ressourcen mittels einer Screening-Ökobilanz für Einweg- und Mehrwegbechersysteme vorgenommen werden

  • freiwillige und rechtliche Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Reduktion des Aufkommens an Einweggetränkebechern abgeleitet und analysiert werden

Zusätzlich würde, so das Bundesamt, das Aufkommen von Mehrweggetränkebechern für Heißgetränke in Deutschland soweit möglich erhoben und analysiert.

Übergeordnetes Ziel

… sei die Ableitung von Handlungsempfehlungen, die das Umweltbundesamt an die politische Ebene (BMU und Umweltministerkonferenz), Wirtschaftsverbände und Handel sowie an die Verbraucherinnen und Verbraucher kommunizieren kann.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Ergebnisse der Studie bestätigen somit unsere bisherige Haltung, nur und ausschließlich dann bestimmte Systeme wie Mehrweg zu empfehlen, insofern auch die gesamte Ökobilanz insgesamt positiv ist. Mehr dazu erfahren Sie in der nachfolgenden Pressemeldung: