Die Kennzeichnungspflicht für Einwegbecher kommt!

Ein korrekt gekennzeichneter Einwegbecher. Motiv: © EU, 2021

Ein korrekt gekennzeichneter Einwegbecher. Motiv: © EU, 2021

Wichtige Kundeninformation
März 2021

Liebe:r Kund:in,

die Kennzeichnungspflicht für Einweg-Getränkebecher – die sogenannte "Single-Use Plastics Directive (SUPD)" der Europäischen Union – tritt in Kürze als neue Verpackungs-Deklarierungspflicht in Kraft, um der Natur- und Gewässerverschmutzung entgegenzuwirken.

Speziell die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 vom 17. Dezember 2020 verlangt nach einer standardisierten „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF“-Kennzeichnung für eine ganze Reihe von Verpackungen – einschließlich Getränkebechern – unabhängig vom prozentualen Plastikanteil.

Dies gilt für alle entsprechenden Produkte europaweit ab dem 03. Juli 2021.

Die eingeführte Kennzeichnung soll die Verbraucher über das Vorhandensein von Kunststoff im Produkt hinweisen, über die für dieses Produkt zu vermeidenden Abfallentsorgungswege informieren sowie über die negativen Auswirkungen dieser Umweltverschmutzung auf die Umwelt oder anderen ungeeigneten Mitteln zur Abfallentsorgung des Produkts aufklären.

Alles was Sie wissen müssen

  • Becher, die vor dem 03.Juli 2021 an Kunden ausgeliefert wurden, dürfen in diesem europäischen Mitgliedsstaat bis 04.Juli 2022 ohne Kennzeichnung verkauft werden.

  • Becher, die in ein anderes EU-Mitgliedsland weiterversendet und verkauft (in Verkehr gebracht) werden, müssen die Kennzeichnung nach dem 03.Juli 2021 aufweisen - unabhängig vom Lieferdatum.

  • Die Verordnung betrifft alle Arten von nicht wiederverwendbaren Bechern, aus denen Getränke ausgeschänkt werden; egal ob mit/ohne Füllstrich, aus Kunststoff und oder Pappe und betrifft ebenfalls alle sogenannten „plastikfreien“ Becher. (Anmerkung der Geschäftsführung: Gänzlich plastikfreie Becher ohne Kunststoffanteil und somit ohne Kennzeichnungspflicht gibt es nicht).

  • Die Kennzeichnung muss in der jeweiligen Landessprache aufgebracht werden, zusätzliche Sprachen sind aber erlaubt. Eine Kennzeichnung der Unterverpackung ist nicht ausreichend.

Auf Wunsch fügen wir die geforderte Kennzeichnung unter Berücksichtigung aller Vorgaben bereits jetzt für Sie hinzu. Dies kann je nach unseren Produzenten als den Herstellern auch zu einer Anpassung des Layouts und zu notwendigen neuen Klischees führen. Nachfolgend die künftigen zusätzlichen Kennzeichnungen und Farben zur Kenntnis für Sie:

Kennzeichen.jpg

v.l.n.r.: Für Hartpapierbecher; Für Kunststoffbecher/Druck; Für Kunststoffbecher/Prägung;

Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, prüfen unsere Fachberater und Druckspezialisten die entsprechenden Drucke sowie die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Sie.

Bei weiteren Fragen rund um die neue Kennzeichnungspflicht (... die im übrigen auch für Hygieneeinlagen, Feuchttücher sowie Tabakprodukte mit Filter gilt ...), stehen wir Ihnen jederzeit gerne Rede und Antwort.

WEBER Kundenservice

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