Die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)

Die Verordnung. Motiv: © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2021

Die Verordnung. Motiv: © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2021

Das Bundesministerium informiert

In einer Verordnung vom 18. Juni 2020 informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Kurz: Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV.

Stichtag

Am 3. Juli 2021 tritt diese einheitlich in Europa in Kraft.

Ihre Alternativen

Einwegkunststoffprodukte können in vielen Fällen durch umweltfreundlichere Lösungen ersetzt werden. Sprechen Sie jetzt – noch rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der Verordnung im Juli – mit uns über Ihre Möglichkeiten!

Jederzeit können sich mit Ihrem individuellen Problem an uns wenden, damit wir gemeinsam entsprechende Lösungsansätze dafür erarbeiten. [ Hier ] geht’s zu unseren Kontaktdaten.

Mit dem nachfolgenden Schreiben informieren wir Sie auch nochmals ganz offiziell …

Unser Anschreiben. Motiv: © WEBER Packaging GmbH, 2021

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