Einwegkunststoffverbotsverordnung

FAQ zum Einwegkunststofffonds

Diese FAQs haben wir nach bestem Gewissen und Wissensstand zum Datum dieser Veröffentlichung zusammengetragen.

  • EU-Gesetz, welches alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen.

    Deutschland und Holland sind die gefühlten Versuchskaninchen.

  • Der Erstinverkehrbringer.

  • Alle in Deutschland ansässigen Produzenten und Rechnungssteller von Lebensmittelverpackungen und

    Importeure: Importeure (Handelsebene wie wir) werden dann als Hersteller gesehen.

    Egal ob die Artikel entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben werden.

  • Mit Ausnahme der Kategorie „Tüten und Folienverpackungen“ ist bei allen anderen Kategorien der

    Hersteller/Importeur abgabepflichtig.

    Bei Tüten und Folienverpackungen ist der Inverkehrbringer, der mit Lebensmittel befüllten Verpackung(en) der Abgabenpflichtige!!! (Bespielartikel Frischpack, Sichtstreifenbeutel….)

  • Nein, anders als beim Verpackungsgesetz, ist der „Verpacker“ in der Registrierungs-und oder Abgabenpflicht.

  • Nein…es wird das Produktgewicht berechnet

  • -Lebensmittelbehälter aus oder mit Kunststoff(beschichtung)

    Definition: Behältnisse, wie Boxen mit oder ohne Deckel, für Lebensmittel die,

    a) dazu bestimmt sind, unmittelbar verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Mitnahmegericht.

    b) in der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt werden (hier streitet die Nation ob, aus dem Fleischsalatbecher tatsächlich in der Regel heraus verzehrt wird).

    c) ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden können.

    Auch hier streiten sich die Geister, ob man unterstellen kann, dass aus einer MNP-Schale immer nur heißes Mittagessen verzehrt wird.

    -Getränkebecher einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel.

    -Leichte Kunststofftragetaschen, mit einer Wandstärke von weniger als 50my mit oder ohne Tragegriff die den Endverbrauchern in der Verkaufsstelle der Waren oder Produkte angeboten werden.

    Tüten und Folienverpackungen, siehe oben

    (im Gesetz sind auch für uns nichtzutreffende Bereiche wie Tabakprodukte, Luftballons und Feuchttücher betroffen)

    In dieser Definition fallen auch die Obstbeutel.

  • Die Kreativität dieses Gesetz auszuhebeln ist groß. Ob dies in der Praxis tatsächlich Stand halten wird übersteigt unser Rechtsempfinden und wir warten gespannt auf die kommenden Wochen ob der Gesetzgeber dies auch so einschätzt.

Eine Infobroschüre zu Mythen und Fakten der Plastiksteuer finden Sie hier.

 

Die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)

Die Verordnung. Motiv: © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2021

Die Verordnung. Motiv: © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2021

Das Bundesministerium informiert

In einer Verordnung vom 18. Juni 2020 informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Kurz: Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV.

Stichtag

Am 3. Juli 2021 tritt diese einheitlich in Europa in Kraft.

Ihre Alternativen

Einwegkunststoffprodukte können in vielen Fällen durch umweltfreundlichere Lösungen ersetzt werden. Sprechen Sie jetzt – noch rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der Verordnung im Juli – mit uns über Ihre Möglichkeiten!

Jederzeit können sich mit Ihrem individuellen Problem an uns wenden, damit wir gemeinsam entsprechende Lösungsansätze dafür erarbeiten. [ Hier ] geht’s zu unseren Kontaktdaten.

Mit dem nachfolgenden Schreiben informieren wir Sie auch nochmals ganz offiziell …

Unser Anschreiben. Motiv: © WEBER Packaging GmbH, 2021

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