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Ihr WEBER-Team

Einladung zum Forum Hotel & Gastronomie 2024

Um aufzuzeigen, wie allein über eine Verpackungsidee das Verkaufen neu definiert werden kann und wir Ihnen damit weitere Umsätze ohne zusätzliches Personal ermöglichen können; das war das Riesenthema an unserem Messestand auf der diesjährigen INTERGASTRA unter dem Motto „to go neu gedacht!“

Damit können Sie in Zukunft auch im Hotelbereich:

  • 24/7 verkaufen

  • Neue Märkte der Nahversorgung bedienen

  • Personalentkoppelt kochen

  • Attraktive Kalkulation von 7% statt 19% durch die Mitnahmemöglichkeit erzielen

Seien Sie zu diesem und vielen anderen Themen auf der „meet & work“ bei Baur Wohnfaszination in Höchenschwand live dabei und holen Sie sich Input aus erster Hand!

Melden Sie sich unter Nennung des Zugangscodes meet-forum-baur-04-24 direkt an.

Alle weiteren Informationen sowie eine Übersicht der Mitwirkenden finden Sie hier:
FORUM Hotel & Gastronomie 22.04.-23.04. von 10:00-17:00 Uhr

FAQ zum Einwegkunststofffonds

Diese FAQs haben wir nach bestem Gewissen und Wissensstand zum Datum dieser Veröffentlichung zusammengetragen.

  • EU-Gesetz, welches alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen.

    Deutschland und Holland sind die gefühlten Versuchskaninchen.

  • Der Erstinverkehrbringer.

  • Alle in Deutschland ansässigen Produzenten und Rechnungssteller von Lebensmittelverpackungen und

    Importeure: Importeure (Handelsebene wie wir) werden dann als Hersteller gesehen.

    Egal ob die Artikel entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben werden.

  • Mit Ausnahme der Kategorie „Tüten und Folienverpackungen“ ist bei allen anderen Kategorien der

    Hersteller/Importeur abgabepflichtig.

    Bei Tüten und Folienverpackungen ist der Inverkehrbringer, der mit Lebensmittel befüllten Verpackung(en) der Abgabenpflichtige!!! (Bespielartikel Frischpack, Sichtstreifenbeutel….)

  • Nein, anders als beim Verpackungsgesetz, ist der „Verpacker“ in der Registrierungs-und oder Abgabenpflicht.

  • Nein…es wird das Produktgewicht berechnet

  • -Lebensmittelbehälter aus oder mit Kunststoff(beschichtung)

    Definition: Behältnisse, wie Boxen mit oder ohne Deckel, für Lebensmittel die,

    a) dazu bestimmt sind, unmittelbar verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Mitnahmegericht.

    b) in der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt werden (hier streitet die Nation ob, aus dem Fleischsalatbecher tatsächlich in der Regel heraus verzehrt wird).

    c) ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden können.

    Auch hier streiten sich die Geister, ob man unterstellen kann, dass aus einer MNP-Schale immer nur heißes Mittagessen verzehrt wird.

    -Getränkebecher einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel.

    -Leichte Kunststofftragetaschen, mit einer Wandstärke von weniger als 50my mit oder ohne Tragegriff die den Endverbrauchern in der Verkaufsstelle der Waren oder Produkte angeboten werden.

    Tüten und Folienverpackungen, siehe oben

    (im Gesetz sind auch für uns nichtzutreffende Bereiche wie Tabakprodukte, Luftballons und Feuchttücher betroffen)

    In dieser Definition fallen auch die Obstbeutel.

  • Die Kreativität dieses Gesetz auszuhebeln ist groß. Ob dies in der Praxis tatsächlich Stand halten wird übersteigt unser Rechtsempfinden und wir warten gespannt auf die kommenden Wochen ob der Gesetzgeber dies auch so einschätzt.

Eine Infobroschüre zu Mythen und Fakten der Plastiksteuer finden Sie hier.

 

Einwegkunststofffonds: Die Herausforderung für Hersteller und Verbraucher – Was kommt auf uns zu?

Fast unbemerkt wurde Ende September 2023 eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2019 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Anbei ein zusammengefasster Pressetext, welcher einen ersten Überblick verschafft:

Der Bundestag hat die Verordnung für den Einwegkunststofffonds beschlossen, mit der die Höhe der Abgabesätze und das Auszahlungssystem festgelegt wird.

Laut Verordnung, die im Einwegkunststofffondsgesetz verankert ist, müssen die Hersteller* von bestimmten Einwegkunststoffprodukten ab 2025 eine Abgabe in den vom Umweltbundesamt (UBA) verwalteten Fonds einzahlen. Damit sollen Städte und Gemeinden bei der Säuberung öffentlicher Plätze und Parks von unsachgemäß entsorgten Einwegkunststoffprodukten unterstützt werden.

(*) Hersteller ist derjenige, der die Produkte erstmals im Inland in den Verkehr bringt oder in das Inland importiert (sprich u.a. Produzenten, Befüller, Verkäufer oder Importeure).


Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärt dazu:

Zigarettenkippen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit. Das wird sich ab 2024 ändern“.

Die Frage, welche Verpackungen denn nun genau unter das Gesetz fallen (Füllgrößen, etc.) wird das Umweltbundesamt erst ab dem Jahr 2024 festlegen, denn vorher hat es gem. EWKFondsG noch gar keine Kompetenz dazu.

Mit der Verordnung werde laut Bundesumweltministerium (BMUV) die nötige Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure geschaffen. Die in der Verordnung vorgesehenen Abgabesätze sind laut BMUV im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des UBA ermittelt worden. Für diese in Verkehr gebrachten Produkte sollen je Kilogramm folgende Abgaben fällig werden:

  • Tabakfilter: 8,972 € je Kilogramm

  • To-Go-Getränkebecher: 1,236 € je Kilogramm

  • To-Go-Lebensmittelbehälter: 0,177 € je Kilogramm

  • Tüten und Folienverpackungen: 0,876 € je Kilogramm

  • Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 € je Kilogramm

  • Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 € je Kilogramm

  • leichte Plastiktüten: 3,801 € je Kilogramm

  • Feuchttücher: 0,061 € je Kilogramm und

  • Luftballons: 4,340 € je Kilogramm.

Auf der Basis der angegebenen Abgabesätze könne jedes Unternehmen anhand der in Verkehr gebrachten Menge nun konkret berechnen, in welcher Höhe die Abgabe künftig zu leisten sei, so das BMUV. Die Abgabe haben die Hersteller erstmals ab dem Frühjahr 2025 zu zahlen, und zwar auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Dafür entwickle das UBA derzeit die erforderlichen Datenbanken.

Das Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz ist kein Ersatz für das Verpackungsgesetz – sprich, es müssen zukünftig (je nach Verantwortungsbereich) sowohl die Lizenzentgelte bei den dualen Systemen wie auch die Abgabe nach dem EWKFondsG beim Umweltbundesamt entrichtet werden.

Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll ab dem 1. Januar 2024 starten. Die Abgabesätze und das Punktesystem, nach dem die Fondsmittel an die Kommunen ausgezahlt werden, sollen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben alle drei Jahre durch die Bundesregierung überprüft werden.

Das UBA beauftrage zur Ermittlung der notwendigen Daten Studien, bei deren Konzeptionierung die neu gebildete Einwegkunststoffkommission, die sich am 28. September 2023 erstmals konstituiert habe, beteiligt werden soll.

Errichtung und Betrieb des EWKF
Quelle: Diana Grube (UBA)

Soweit die Theorie – wir ersparen uns Kommentare zur Sinnhaftigkeit, da ein Ende des Regulierungswahnsinns noch nicht in Sicht ist und diese Verordnung auf weitere Artikel des täglichen Gebrauchs ausgedehnt werden soll.

Aktuell werden Musterklagen vorbereitet, da wir alle als Konsument ebenfalls über das Verpackungsgesetz (in unserem Fall BellandVision) zur Kasse gebeten werden. Auch gibt es noch keine amtliche Stelle, an welche wir Rückfragen und Klarheit erfragen können. Diese wird nämlich erst in zu Beginn 2024 die Arbeit aufnehmen. 

Wir werden in den nächsten Tagen weitere Gespräche mit unseren Partner führen, um mehr Klarheit zu bekommen, um dann wieder zu informieren, wie die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der zu berechnenden Gebühren erfolgen soll.

Abonnieren Sie am einfachsten unseren Newsletter, damit Sie auf diesem Weg immer up to date sind!

Die entsprechende Gesetzesgrundlage finden Sie hier. Ein übersichtliches FAQ zum Thema finden sie hier.

WEBER ist jetzt auch auf WhatsApp erreichbar!

Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2022

WEBER ist jetzt auch auf WhatsApp erreichbar!

Ab sofort steht Ihnen dank unserem WhatsApp-Service ein weiterer direkter Kommunikationskanal zur Verfügung! Zu unseren üblichen Servicezeiten können Sie uns unkompliziert Ihre Fragen, Probleme und Bestellungen ganz einfach mitteilen. Selbstverständlich dürfen Sie uns auch bequem Fotos, Videos oder Sprachnachrichten zukommen lassen!

Bei spezifischen Anfragen werden wir Ihre Nachricht einfach an unsere Fachabteilungen weiterleiten. Daher benötigen Sie hierfür nur EINE Nummer (unsere gewohnte Kundendienst-Telefonnummer).

Ihr Vorteil:

· Schnelles und bequemes Medium für Ihre Anfragen und Bestellungen

· Fotos, Videos und Sprachnachrichten möglich

· Letzte Bestellung direkt in Ihrem Verlauf einsehbar

Ihr WEBER-Team!

Änderung des Verpackungsgesetzes

Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2022

Neue verpackungsrechtliche Pflichten ab
1. Juli 2022

Wir möchten nochmals auf eine wichtige Änderung des Verpackungsgesetzes hinweisen, welche an vielen Stellen bereits kommuniziert wurde.

Hier müssen Sie in Aktion treten!

Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw. Außerdem bestehen neue Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister.

Diese Registrierung hat nichts mit den bekannten Entsorgungsgebühren zu tun, die wir für den überwiegenden Teil der Kunden als Vorlieferant als Kundenservice mit der Lizenzierung abwickeln.
Daran wird sich auch nichts ändern – diese Serviceleitung erbringen wir auch weiter.

Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Damit alle betroffenen Unternehmen ihren Pflichten rechtzeitig nachkommen können, startete der neue Registrierungsprozess am 5. Mai 2022.

Anbei der entsprechende Link zur Registrierung im Verpackungsregister und der Auszug der Änderung. Eine Video-Anleitung zur Registrierung finden Sie hier.

Eine LÖSUNG für das Tragetaschen-Verbot!

Nachhaltig, stabil und praktisch

Der Transportkarton aus stabiler Wellpappe ist perfekt für den täglichen Einkauf geeignet und liefert die ideale Lösung zum Kunststoff-Tragetaschenverbot. Dafür gibt es je nach Finanzierungs-Modell die Möglichkeit, den Transportkarton entweder teilweise zu finanzieren oder als interessanten Erlösartikel zu verwenden. 

Durch die Kooperation mit regionalen Lieferanten fallen Sie mit einem individuellen Produkt auf, das in Erinnerung bleibt. On top können Sie Ihren Partnern einen Werbeplatz am Point of Sale Ihrer Zielgruppe bieten und haben zudem die Möglichkeit, den Herstellungspreis zu teilen oder sogar komplett zu kompensieren. Eine Win-Win-Situation für alle Parteien!

Ihr Mehrwert:

· Zusätzliche Werbefläche für kooperierende Lieferanten

· Interessantes Rückfinanzierungsmodell

· Langzeitnutzung als Lösung zum Tragetaschenverbot

· Auffällig mit hohem Wiedererkennungswert

Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2022

Wir setzen das für Sie um!

Sie fragen sich, wie man solch eine Aktion startet und welche Informationen und Druckdaten benötigt werden, um Ihren Kunden auch einen individuellen Transportkarton anbieten zu können? Von der Beratung zu den Finanzierungsmodellen bis zur finalen Druckfreigabe steht Ihnen unser kompetentes WEBAprint-Team mit Rat und Tat zur Seite!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Änderung des Verpackungsgesetzes

Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2021

Verbot bestimmter Kunststofftragetaschen

Die Änderung des Verpackungsgesetzes wurde am
08. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dementsprechend ist ab dem 01. Januar 2022 das Inverkehrbringen bestimmter Kunststofftragetaschen verboten.

Welche Produkte sind davon betroffen?

„...Kunststofftragetaschen, mit oder ohne Tragegriff, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren befüllt zu werden...“ (gemäß Verpackungsgesetz §5 Absatz 2)

Mit anderen Worten: Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 50µ
(und darüber) sind auch zukünftig in allen Branchen erlaubt.

Ab wann gilt diese Regelung?

Ab dem 01.01.2022 dürfen die betroffenen Produkte von Letztvertreibern in Deutschland nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Restbestände abverkauft werden. 

Nach Inkrafttreten des Verbotes können bei Zuwiderhandlung Strafen bis zu 100.000 € verhängt werden. Die Herstellung bzw. der Export sind weiterhin erlaubt (beispielsweise für ausländische Märkte, in denen leichte Tragetaschen weiterhin zugelassen sind).

Welche Ausnahmen gibt es?

Grafik: © WEBER Packaging GmbH, 2021

  • Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15µ, die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung dient,
    sind davon ausgenommen.

  • Tragetaschen, die in der Lieferkette bereits vor der Verkaufsstelle mit Ware befüllt wurden, sind von dem Verbot ebenfalls nicht betroffen.

    Beispiele:

  • Äpfel, die in transparenten Hemdchentaschen vorverpackt vom Bauernhof z.B.
    in einen Hofladen geliefert werden, dürfen auch zukünftig verkauft werden.

  • Brote oder Biskuit-Böden in Polybeuteln, die fertig vorverpackt in die Filiale(n)
    geliefert werden, dürfen auch zukünftig verkauft werden.

Sind biobasierte oder biologisch abbaubare Tragetaschen von dem Verbot ausgenommen?

Biobasierte oder biologisch abbaubare Tragetaschen sind ausdrücklich von den Regelungen nicht ausgenommen und somit gleichermaßen betroffen.

Werden Tüten bzw. Beutel ohne Griffloch anders behandelt?

Nein. Sofern die Tüten / Beutel in der Verkaufsstelle befüllt werden, gelten sie als Kunststofftragetaschen im Sinne des Gesetzes und sind somit verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ein Griffloch (oder eine sonstige Tragehilfe) besitzen oder eben nicht.

Beispiel:

  • Schnittbrotbeutel, die in der Bäckerei mit Brot befüllt werden, gelten als Tragetasche im Sinne dieses Gesetzes und sind somit ab 01.01.2022 verboten.

Sie haben noch Fragen?

Sprechen Sie uns darauf an.
Wir informieren Sie gerne ausführlich.

Weitere Infos zum Verpackungsgesetz



Das Recycling erleichtern

Wortbild-Marke: © Sainsbury’s, 2017

Wortbild-Marke: © Sainsbury’s, 2017

Sainsbury's führt das größte Recycling-System für flexible Kunststoffverpackungen ein

Nach einem erfolgreichen Versuch im Nordosten Englands werden nun 520 Sainsbury's-Filialen ein Recyclingsystem für alle flexiblen Kunststoffe anbieten.

Sainsbury's ist der führende Supermarkt mit der bisher größten Einführung dieser Initiative. Die massenhafte Einführung wird dazu beitragen, die Verschmutzung durch Kunststoffabfälle drastisch zu reduzieren. Nur 17 % der britischen Kommunalbehörden sammeln flexible Kunststoffe für das Recycling!

Zu den gängigen Haushaltsgegenständen, die jetzt recycelt werden können, gehören Knusperverpackungen, Lebens-Mittel Beutel, Salattüten, Keks- und Kuchenverpackungen. Nach einem erfolgreichen Versuch im Nordosten Englands hat Sainsbury's in insgesamt 520 Supermärkten ein innovatives neues Recyclingsystem eingeführt, das es den Kunden ermöglicht, alle flexiblen Kunststoffverpackungen zu recyceln, die von den örtlichen Behörden in der Regel nicht für die Sammlung am Straßenrand akzeptiert werden.

Die Recyclingstellen vor den Geschäften machen es den Kunden leichter als je zuvor, eine nachhaltigere Wahl zu treffen, indem sie ein vertrauenswürdiges Recyclingsystem anbieten, bei dem sie flexible Kunststoffverpackungen korrekt entsorgen können. Dazu gehören Verpackungen wie Chips-Packungen, Lebens-Mittel Beutel, Salattüten sowie Keks- und Kuchenverpackungen, die derzeit von 83 % der britischen Kommunalbehörden nicht zum Recycling angenommen werden.

Die erweiterte Initiative hat das Potenzial, die Menge an Kunststoffverpackungen, die auf Mülldeponien landen, erheblich zu verringern. Ein Bericht von WRAP schätzt, dass flexible Folien im Jahr 2019 zu 290.000 Tonnen Kunststoffverpackungsabfällen beigetragen haben.

Die Einführung des neuen, marktführenden Recyclingsystems durch Sainsbury's ist der jüngste Schritt im Rahmen der Initiative des Einzelhändlers zur Verringerung, Wiederverwendung, Ersetzung und Wiederverwertung von Kunststoffen in seinen eigenen Betrieben, während er gleichzeitig den Kunden das Recycling weiter erleichtert.

Die Nachricht folgt auf die Ankündigung im Mai, dass Sainsbury's dem Flexible Plastic Fund beigetreten ist - einer Initiative, die sicherstellen soll, dass flexible Kunststoffe ordnungsgemäß recycelt werden. Obwohl flexible Kunststoffe ein Fünftel aller Kunststoffverpackungen der britischen Bürger ausmachen, werden derzeit nur 6 % für das Recycling gesammelt.

Claire Hughes, Direktorin für Produkt und Innovation bei Sainsbury's, sagte:

"Wir freuen uns sehr, dass wir die flächendeckende Einführung des Recyclingprogramms für flexible Kunststoffe in über 520 unserer Filialen ankündigen können. Die Erleichterung des Recyclings für unsere Kunden ist ein wichtiger Teil unserer Strategie, die Auswirkungen von Einwegkunststoffen auf die Umwelt zu minimieren, ebenso wie unser eigenes ehrgeiziges Ziel, die Verwendung von Kunststoffen in unseren eigenen Betrieben bis 2025 um 50 % zu reduzieren."

Sainsbury's hat sich als erster Einzelhändler dazu verpflichtet, den Verbrauch von Plastikverpackungen bis 2025 zu halbieren.

Das Unternehmen hat auch eine Vorreiterrolle übernommen, indem es Einweg-Plastiktüten aus losen Produkten entfernt hat, den Plastikanteil in den Verpackungen von Taste the Difference und SO Organic Lamm und Steak um 70 % reduziert hat und durch die Zusammenarbeit mit Prevented Ocean Plastic über 297 Tonnen Plastikmüll vermieden hat, indem es an der Küste gesammeltes Plastik zu Verpackungen für sein Erdbeer- und Frischfischsortiment umfunktioniert hat.

Der Einzelhändler wurde außerdem als Haupt-Supermarktpartner für die internationale Klimakonferenz der Vereinten Nationen, COP26, angekündigt, die im November dieses Jahres stattfindet.

Weitere Informationen über das Engagement von Sainsbury's für Plan for Better finden Sie unter:
https://www.about.sainsburys.co.uk/sustainability/plan-for-better

Weitere Informationen über das Engagement von Sainsbury's für flexible Kunststoffe finden Sie hier:
https://www.about.sainsburys.co.uk/sustainability/plan-for-better/our-stories/2021/flexible-plastics

Add-on für WEBER 4.0

Mediengestalter Marcus Fessler. Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2021

Mediengestalter Marcus Fessler. Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2021

Vom Konzern ins Familienunternehmen

Seit Anfang August ergänzt Mediengestalter Marcus Fessler (29) das Team der WEBER Packaging GmbH. Dort gestaltet der in Heidelberg gebürtige Grafiker ab sofort sämtliche vertriebsunterstützenden Medien sowie individuelle Kundenaufträge der WEBAprint Abteilung.

Der leidenschaftliche YouTuber, der zuletzt für einen der größten Lebens-Mittel Händler Europas tätig war, freut sich sehr darauf, sich in seinem neuen Aufgabengebiet kreativ austoben zu dürfen. Sein Know-how in der Gestaltung analoger und digitaler Medien konnte er in der Vergangenheit bereits in der Druckbranche unter Beweis stellen.

Das schwäbische Familienunternehmen, das im kommenden Jahr sein 50-jähriges Jubiläum feiert, setzt mit Marcus Fessler auf weitere Innovation beim Ausbau seiner Sozialen Medien.

Die Kennzeichnungspflicht für Einwegbecher kommt!

Ein korrekt gekennzeichneter Einwegbecher. Motiv: © EU, 2021

Ein korrekt gekennzeichneter Einwegbecher. Motiv: © EU, 2021

Wichtige Kundeninformation
März 2021

Liebe:r Kund:in,

die Kennzeichnungspflicht für Einweg-Getränkebecher – die sogenannte "Single-Use Plastics Directive (SUPD)" der Europäischen Union – tritt in Kürze als neue Verpackungs-Deklarierungspflicht in Kraft, um der Natur- und Gewässerverschmutzung entgegenzuwirken.

Speziell die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 vom 17. Dezember 2020 verlangt nach einer standardisierten „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF“-Kennzeichnung für eine ganze Reihe von Verpackungen – einschließlich Getränkebechern – unabhängig vom prozentualen Plastikanteil.

Dies gilt für alle entsprechenden Produkte europaweit ab dem 03. Juli 2021.

Die eingeführte Kennzeichnung soll die Verbraucher über das Vorhandensein von Kunststoff im Produkt hinweisen, über die für dieses Produkt zu vermeidenden Abfallentsorgungswege informieren sowie über die negativen Auswirkungen dieser Umweltverschmutzung auf die Umwelt oder anderen ungeeigneten Mitteln zur Abfallentsorgung des Produkts aufklären.

Alles was Sie wissen müssen

  • Becher, die vor dem 03.Juli 2021 an Kunden ausgeliefert wurden, dürfen in diesem europäischen Mitgliedsstaat bis 04.Juli 2022 ohne Kennzeichnung verkauft werden.

  • Becher, die in ein anderes EU-Mitgliedsland weiterversendet und verkauft (in Verkehr gebracht) werden, müssen die Kennzeichnung nach dem 03.Juli 2021 aufweisen - unabhängig vom Lieferdatum.

  • Die Verordnung betrifft alle Arten von nicht wiederverwendbaren Bechern, aus denen Getränke ausgeschänkt werden; egal ob mit/ohne Füllstrich, aus Kunststoff und oder Pappe und betrifft ebenfalls alle sogenannten „plastikfreien“ Becher. (Anmerkung der Geschäftsführung: Gänzlich plastikfreie Becher ohne Kunststoffanteil und somit ohne Kennzeichnungspflicht gibt es nicht).

  • Die Kennzeichnung muss in der jeweiligen Landessprache aufgebracht werden, zusätzliche Sprachen sind aber erlaubt. Eine Kennzeichnung der Unterverpackung ist nicht ausreichend.

Auf Wunsch fügen wir die geforderte Kennzeichnung unter Berücksichtigung aller Vorgaben bereits jetzt für Sie hinzu. Dies kann je nach unseren Produzenten als den Herstellern auch zu einer Anpassung des Layouts und zu notwendigen neuen Klischees führen. Nachfolgend die künftigen zusätzlichen Kennzeichnungen und Farben zur Kenntnis für Sie:

Kennzeichen.jpg

v.l.n.r.: Für Hartpapierbecher; Für Kunststoffbecher/Druck; Für Kunststoffbecher/Prägung;

Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, prüfen unsere Fachberater und Druckspezialisten die entsprechenden Drucke sowie die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Sie.

Bei weiteren Fragen rund um die neue Kennzeichnungspflicht (... die im übrigen auch für Hygieneeinlagen, Feuchttücher sowie Tabakprodukte mit Filter gilt ...), stehen wir Ihnen jederzeit gerne Rede und Antwort.

WEBER Kundenservice

Telefonzentrale: 0 71 35 - 9 30 63-0
E-Mail Adresse: info@weber-packaging.de

Öffnen und oder laden Sie [ hier ] unser offizielles Anschreiben!

Die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)

Die Verordnung. Motiv: © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2021

Die Verordnung. Motiv: © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2021

Das Bundesministerium informiert

In einer Verordnung vom 18. Juni 2020 informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Kurz: Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV.

Stichtag

Am 3. Juli 2021 tritt diese einheitlich in Europa in Kraft.

Ihre Alternativen

Einwegkunststoffprodukte können in vielen Fällen durch umweltfreundlichere Lösungen ersetzt werden. Sprechen Sie jetzt – noch rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der Verordnung im Juli – mit uns über Ihre Möglichkeiten!

Jederzeit können sich mit Ihrem individuellen Problem an uns wenden, damit wir gemeinsam entsprechende Lösungsansätze dafür erarbeiten. [ Hier ] geht’s zu unseren Kontaktdaten.

Mit dem nachfolgenden Schreiben informieren wir Sie auch nochmals ganz offiziell …

Unser Anschreiben. Motiv: © WEBER Packaging GmbH, 2021

Unser Anschreiben. Motiv: © WEBER Packaging GmbH, 2021

Neu: Digitale Visitenkarte

Digitale Visitenkarte. Motiv: © Daniel Korpai für Unsplash, 2020; Fotocollage: Susanne Gärber, 2020

Digitale Visitenkarte. Motiv: © Daniel Korpai für Unsplash, 2020; Fotocollage: Susanne Gärber, 2020

Ab sofort stellen wir allen, die mit uns Kontakt aufnehmen wollen, auf unserer Homepage im Menü Kontakt eine digitale Visitenkarte zur Verfügung, die neben unserer offiziellen Firmierung und Postanschrift auch unsere Telefon- und Faxnummer sowie unsere zentrale E-Mail Adresse nennt.

Ebenso werden dort die Social Media Kanäle unser Facebook-Unternehmensseite und unser Instagram-Unternehmensprofil aufgeführt.

Zögern Sie also nicht, uns jederzeit darüber zu kontaktieren!

Dafür sind wir da.

Ihr WEBER Kundenservice

Fit in Digital und Print

Icon ‘Gehirn’: lizensiert für die © WEBER Packaging GmbH, 2020

Icon ‘Gehirn’: lizensiert für die © WEBER Packaging GmbH, 2020

Nick aus Nizza steht auf Pizza

Wie schön würde sich das reimen, doch Nick Zelazny (21) stammt aus Heilbronn. Er verstärkt als ‘Mediengestalter - Digital und Print’ bereits seit einigen Wochen unser Team bei gestalterischen wie auch kaufmännischen Aufgaben.

Der begeisterte Hobbyfotograf, der auch den Umgang mit Onlinemedien / Computer / IT, Bildbearbeitung und Hifi zu seinen Steckenpferden zählt, widmet sich bei uns im Team den beiden zuvor genannten hauptberuflichen Tätigkeitsschwerpunkten jeweils zur Hälfte.

Sich selbst mit unserer Kamera portraitieren lassen, möchte er vorerst aber lieber nicht. Deshalb ziert hier sowie im Rahmen der WEBER Familiengalerie vorerst das Icon eines Gehirns als Platzhalter “sein” Motiv.

Doch möglicherweise können wir ihn diesbezüglich ja gemeinsam umstimmen indem wir etwas nachhelfen: sein Lieblingsgericht ist – wie er uns verrät – “Pizza Salami” :)

Kein Game. Ganz praktisch.

Praktikant Verpackungstechnik, Yannick Fleischmann. Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2020

Praktikant Verpackungstechnik, Yannick Fleischmann. Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2020

Yannick Fleischmann (23) studiert Verpackungstechnik an der Hochschule der Medien (HDM) in Stuttgart.

Nachdem er coronabedingt wie viele seiner Kommiliton:innen auf der Suche nach einer Praktikantenstelle im 5. Semester – seinem ‘Praxissemester’ – war, “hatte ich großes Glück, über meinen Freund Felix Pfisterer einen Platz direkt bei mir am Wohnort in Frauenzimmern zu bekommen”, resümiert er.

Insgesamt sechs Monate lang – noch bis einschließlich Februar 2020 – wird Yannick Fleischmann nun die WEBER Familie mit dem Studienziel ‘Verpackungsingenieur’ ergänzen und dabei in sämtliche Geschäftsbereiche der Firma schnuppern dürfen.

Yannick Fleischmann: “Meine Hobbies sind Architektur, Fotografie und Gaming. Das WEBER Team unterstütze ich in diesem Fall aber ganz praktisch – im Grafikdesign und Videoschnitt.”

Emelie behält den Durchblick

Emelie und ihre Lehrerin beim Pferde füttern. Fotos: © Martina Braun, 2020

Emelie und ihre Lehrerin beim Pferde füttern. Fotos: © Martina Braun, 2020

Mimik erkennen und Lippen lesen können

Am 20. Mai 2020 veröffentlichte der Förderverein Kaywaldschule auf seiner Facebook-Seite ein Dankeschön an uns. Vorausgegangen war eine Spende von Gesichtsschilden für die Kinder, Jugendlichen und Lehrer.

Martina Braun, deren Tochter Emelie in der Kaywaldschule zur Schule geht, nahm Kontakt zu uns auf und erklärte …

Für Menschen mit einer Hörschädigung ist das Leben derzeit noch schwieriger, da durch die Masken das Lippenlesen wegfällt. Die Gesichtsschilde ermöglichen diesen Menschen weiterhin am täglichen Leben teilzuhaben.

Die Gesichtsschilde waren deshalb mit großem Erfolg in der Pferdehof-Außenklasse im Einsatz: “Das Arbeiten damit fiel allen sehr viel leichter als mit einer Stoffmaske”, sagt sie.

Insofern machten diese nicht nur beim Befüllen der Futterkörbe mit Heu für die Pferde beim Reitverein Nordheim (… die Außenklasse der Kaywaldschule …) richtig Sinn sondern diese würden auch sonst während der gesamten Stallarbeit getragen, kommentiert Martina Braun. “Also auch beim Fegen, Misten, Füttern...”.

Auch Emelie’s Lehrerin, Frau Höhn-Mizo findet die Gesichtsschilde klasse, denn “dann läuft meine Brille nicht an und sie verrutscht auch nicht wie die blöden Mundschutze”, sagt Emilie.

Daß die Schilde von den Kindern selbst an- und ausgezogen werden können – was beim normalen Mundschutz aufgrund von motorischen Defiziten nicht immer klappt – ist ein großer Vorteil. Vor allem würden dadurch die Lehrer:innen und Betreuer:innen sehr gut die Gesichter und die Mimik der hörgeschädigten und oder autistischen Kinder erkennen und auch von den Lippen lesen können.

Jennifer überzeugt mit Leckerlis

Jennifer Seuthe. Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2020

Jennifer Seuthe. Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2020

Bürohund Tass gab sein ok

Daß Jennifer Seuthe aus Cleebronn im schönen Zabergäu inzwischen bei uns arbeitet, hat sie letztlich unserem Bürohund Tass, einem Galgo, zu verdanken:

Beim Vorstellungespräch erzählte mir Personalchef Michael Weber, dass Tass für die Personal-Entscheidungen zuständig sei. Gut, daß ich Leckerlis in meiner Tasche dabei hatte und die Entscheidung dann schnell getroffen war :-)

Mit ihrem eigenen Hund Lemmy, einem English Staffordshire Bullterrier, powert sich die 34-Jährige regelmäßig beim Joggen aus. Oder beim gemeinsamen “Sporteln” mit Freunden:innen.

Als gelernte Mediengestalterin hatte sie zuvor 11 Jahre lang im benachbarten Pleidelsheim in der verpackungsorientierten Flexodruckbranche gearbeitet.

Neugierig wie wir sind, fragen wir sie: … und – wie war Ihr erster Tag bei WEBER ..!?

Ich wurde sehr herzlich im Team aufgenommen und fühle mich, als wäre ich schon ewig dabei. Das positive Bild, das bereits über die WEBER Homepage vermittelt wird, hat sich bisher in allen Bereichen bestätigt und zieht sich wie ein roter Faden durch die komplette Firma. Es wird das gelebt, was kommuniziert wird … tolles Storytelling!

Da können wir nur noch schließen:

Herzlich Willkommen im WEBER Team!

Fit für den Wechsel

Philipp Knödler. Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2020

Philipp Knödler. Foto: © WEBER Packaging GmbH, 2020

Neu im WEBER Team

Philipp Knödler ist seit Anfang Mai auf einer Innendienst-Position im Kundenservice für uns tätig.

Sichtlich trainiert, hat sich der 23-jährige Jogger und Fitness-”Freak” auch sehr sehr schnell bei uns eingearbeitet. Über seine ersten Tage im neuen Job sagt er:

Ich habe mich direkt sehr willkommen und gut aufgenommen gefühlt. Es fühlt sich an, als wäre ich schon ganz lange hier.

Neben dem Sport liebt Philipp außerdem noch das Reisen, die Fotografie und … unseren Kaffee:

Alleine schon wegen des leckeren Kaffees hat es sich gelohnt, hierher zu wechseln.

… sagt er und lächelt.

Herzlich Willkommen im WEBER Team!

Gesichtsschild

Ein Anwendungs-Tutorial der © WEBER Packaging GmbH, 2020

Wider versehentliche Tröpfchen

Um die Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen Tröpfcheninfektion durch Dritte im Arbeitsalltag zu minimieren, können Sie als Unternehmer Ihr Personal mit Hilfe eines Gesichtsschildes gezielt unterstützen.

Der Medizin entlehnt bietet diese glasklare Variante durch deren sehr großes Schild einen optimalen Schutz von Mund, Nase und Augen.

Glücklicher durch die Krise

Foto: © Lidya Nada bei Unsplash, 2020

Foto: © Lidya Nada bei Unsplash, 2020

Lernen Sie, aktuell positiver zu sein!

Ob Chef:in, Angestellte:r oder einfach nur Mensch – jeder von uns vermißt momentan die sonst viel höhere Schlagzahl und Intensität an sozialen Kontakten und die Nähe zu Freunden, Bekannten und auch Kollegen:innen.

Das ist doof. Finden wir. Und empfehlen diesbezüglich [ diesen redaktionellen Beitrag ] aus dem Bestand der Redaktion von Perspective Daily aus Münster.

Darin erfahren Sie, wie Sie einen Workshop der renommierten Yale University ebenfalls dazu nutzen können, Ihr persönliches Glücksempfinden sogar noch während dieser Krise systematisch zu steigern.

Wir wünschen: Viel Erfolg beim Training!

:-)