Herstellerverantwortung

Neue Verpackungspflichten ab 12. August 2026: Wann Sie zum Hersteller werden

Zum 12. August 2026 ändern sich durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das neue Verpackungsdurchführungsgesetz die Verantwortlichkeiten für Verpackungen.

Die wichtigste Änderung betrifft individuell gestaltete Serviceverpackungen: Sind Becher, Tragetaschen, Schalen oder Beutel mit Ihrem Namen, Ihrer Marke oder Ihrem Logo versehen, gelten Sie künftig in der Regel selbst als Hersteller. Damit fallen unter anderem die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, der Abschluss eines Vertrags mit einem dualen System sowie die Meldung und Systembeteiligung der verwendeten Verpackungsmengen in Ihre Verantwortung.

Auch Rollenware wie Frischhaltefolie, Aluminiumfolie, Einschlagpapier oder Kunststofffolie ist betroffen. Da die eigentliche Verpackung erst beim Abrollen, Abtrennen oder Einwickeln entsteht, sind Sie hier als Verwender für Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung verantwortlich.

Bei neutralen, unbedruckten Serviceverpackungen ändert sich für Sie in der Regel nichts. Hier bleibt WEBER Packaging weiterhin verantwortlich. Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme kann zudem eine Ausnahme gelten.

In unserer ausführlichen Kundeninformation erfahren Sie, welche Pflichten auf Sie zukommen, welche Übergangsfristen gelten und wie die Registrierung und Mengenmeldung funktionieren.

PPWR – Die neue EU-Verpackungsverordnung: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Ende 2024 steht ein großer Wandel an: Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wird Realität. Mit dieser neuen EU-Verordnung will die Europäische Union Verpackungen nachhaltiger machen und das europaweit verbindlich. Was bisher nationale Richtlinien waren, gilt künftig unmittelbar für alle 27 Mitgliedstaaten und damit für Hersteller, Händler und Online-Shops gleichermaßen.

Warum die PPWR kommt

Verpackungen sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken – doch sie verursachen große Mengen an Abfall. Die neue Verordnung soll das ändern. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen, Abfälle zu vermeiden und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft aufzubauen. Dazu verpflichtet die PPWR Unternehmen, ihr Verpackungsdesign konsequent auf Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit auszurichten.

Die wichtigsten Ziele im Überblick

  • Weniger Verpackungsabfälle:
    Bis 2025 sollen 65 % aller Verpackungen recycelt werden, bis 2030 steigt die Quote auf 70 %. Für Materialien wie Kunststoff, Glas, Metall und Papier gelten zusätzliche Zielwerte.

  • Recyclinggerechtes Design:
    Verpackungen müssen leicht trennbar und vollständig recycelbar sein.
    Unnötige Doppelverpackungen oder überdimensionierte Umkartons sollen vermieden werden.

  • Mehr Rezyklat, weniger Einweg:
    Die Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) wird verbindlich.
    Gleichzeitig werden bestimmte Einwegverpackungen schrittweise verboten.

  • Transparente Kennzeichnung:
    Verpackungen müssen klar erkennen lassen, wie sie richtig entsorgt werden – damit Recycling nicht am Verbraucher scheitert.

  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR):
    Hersteller tragen künftig die Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen – von der Gestaltung über Nutzung bis zur Entsorgung.

Zeitplan und Fristen

  • Herbst 2024: Finalisierung der PPWR

  • + 18 Monate: Inkrafttreten der Verordnung (voraussichtlich 2026)

  • Bis 2030: Alle Verpackungen auf dem EU-Markt müssen recycelbar sein

  • Ab 2035: Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen tatsächlich recycelt werden

Was das für Online-Händler bedeutet

Die PPWR betrifft nicht nur Verpackungshersteller, sondern auch den E-Commerce.
Künftig gelten klare Anforderungen an Versandverpackungen:

  • Recyclingorientierte Gestaltung – Materialien müssen trennbar und sortenrein recycelbar sein

  • Leerraumverhältnis maximal 50 % – übermäßige Füllstoffe oder Luftpolster sind tabu

  • Keine künstliche Volumenvergrößerung – durch doppelte Böden oder übergroße Kartons

  • Minimierung von Chemikalien und Druckfarben – um Recyclingprozesse nicht zu behindern

Zudem gilt:
Wer Produkte unter eigener Marke vertreibt oder Verpackungen gestaltet, muss sich in einem nationalen Register (z. B. LUCID in Deutschland) registrieren und regelmäßig Bericht erstatten. Bei grenzüberschreitendem Versand ist ein bevollmächtigter Vertreter in jedem Land erforderlich.

Was das für Unternehmen bedeutet

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR ist weit mehr als eine Anpassung bestehender Regeln – sie ist ein Neustart für den gesamten Verpackungsmarkt. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen, können Kosten senken, nachhaltiger produzieren und ihr Markenimage stärken. Wer abwartet, riskiert Lieferprobleme, Zusatzkosten und Bußgelder.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das eigene Verpackungsportfolio zu prüfen und Schritt für Schritt PPWR-konform zu werden.