Systembeteiligung

Neue Verpackungspflichten ab 12. August 2026: Wann Sie zum Hersteller werden

Zum 12. August 2026 ändern sich durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das neue Verpackungsdurchführungsgesetz die Verantwortlichkeiten für Verpackungen.

Die wichtigste Änderung betrifft individuell gestaltete Serviceverpackungen: Sind Becher, Tragetaschen, Schalen oder Beutel mit Ihrem Namen, Ihrer Marke oder Ihrem Logo versehen, gelten Sie künftig in der Regel selbst als Hersteller. Damit fallen unter anderem die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, der Abschluss eines Vertrags mit einem dualen System sowie die Meldung und Systembeteiligung der verwendeten Verpackungsmengen in Ihre Verantwortung.

Auch Rollenware wie Frischhaltefolie, Aluminiumfolie, Einschlagpapier oder Kunststofffolie ist betroffen. Da die eigentliche Verpackung erst beim Abrollen, Abtrennen oder Einwickeln entsteht, sind Sie hier als Verwender für Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung verantwortlich.

Bei neutralen, unbedruckten Serviceverpackungen ändert sich für Sie in der Regel nichts. Hier bleibt WEBER Packaging weiterhin verantwortlich. Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme kann zudem eine Ausnahme gelten.

In unserer ausführlichen Kundeninformation erfahren Sie, welche Pflichten auf Sie zukommen, welche Übergangsfristen gelten und wie die Registrierung und Mengenmeldung funktionieren.